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Hebesätze Prien a.Chiemsee
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Prien a.Chiemsee beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.
Wo Prien a.Chiemsee im Vergleich steht
Der Wert von 390 % ordnet Prien a.Chiemsee im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.937 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 206-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Prien a.Chiemsee im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Prien a.Chiemsee | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rosenheim | 335 % | Berichtsjahr 2024 | +55 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Prien a.Chiemsee auf Platz 43, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Prien a.Chiemsee | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Aibling | 400 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
| Bruckmühl | 380 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
| Feldkirchen-Westerham | 380 % | −10 Prozentpunkte | 330 % |
| Großkarolinenfeld | 380 % | −10 Prozentpunkte | 310 % |
| Kolbermoor | 400 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
Was die Gewerbesteuer in Prien a.Chiemsee konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Prien a.Chiemsee nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Prien a.Chiemsee, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Prien a.Chiemsee noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Prien a.Chiemsee
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Prien a.Chiemsee?
In Prien a.Chiemsee gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Prien a.Chiemsee?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Prien a.Chiemsee hoch?
Prien a.Chiemsee liegt 55 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Rosenheim von 335 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Prien a.Chiemsee. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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