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Bayern Landkreis Rosenheim Großkarolinenfeld

Hebesätze Großkarolinenfeld

Landkreis Rosenheim · AGS 09187137 · 7.447 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Großkarolinenfeld setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wie Großkarolinenfeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Großkarolinenfeld im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 344-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Großkarolinenfeld nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großkarolinenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großkarolinenfeld 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großkarolinenfeld auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großkarolinenfeld Grundsteuer B
Bruckmühl 380 % 0 Prozentpunkte 320 %
Feldkirchen-Westerham 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Soyen 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Wasserburg a.Inn 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bad Feilnbach 370 % −10 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Großkarolinenfeld

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Großkarolinenfeld nachzulesen ist

Großkarolinenfeld legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Großkarolinenfeld fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großkarolinenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großkarolinenfeld?

Großkarolinenfeld setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großkarolinenfeld?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Großkarolinenfeld hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rosenheim von 335 % liegt Großkarolinenfeld 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Großkarolinenfeld. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Großkarolinenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.