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Bayern Landkreis Rosenheim Kolbermoor

Hebesätze Kolbermoor

Landkreis Rosenheim · AGS 09187150 · 18.901 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kolbermoor, St

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kolbermoor gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 65 Prozentpunkte.

Wie Kolbermoor bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kolbermoor im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 86-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kolbermoor nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kolbermoor, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kolbermoor 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 +65 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kolbermoor auf Platz 44, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Kolbermoor

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kolbermoor Grundsteuer B
Bad Aibling 400 % 0 Prozentpunkte 330 %
Neubeuern 400 % 0 Prozentpunkte 310 %
Prien a.Chiemsee 390 % −10 Prozentpunkte 360 %
Bruckmühl 380 % −20 Prozentpunkte 320 %
Feldkirchen-Westerham 380 % −20 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Kolbermoor

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Kolbermoor legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kolbermoor fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kolbermoor

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kolbermoor?

In Kolbermoor gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kolbermoor?

Kolbermoor setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kolbermoor hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rosenheim von 335 % liegt Kolbermoor 65 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kolbermoor durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kolbermoor
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.