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Bayern Landkreis Rosenheim Bad Aibling

Hebesätze Bad Aibling

Landkreis Rosenheim · AGS 09187117 · 19.473 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Aibling, St

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Aibling beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 65 Prozentpunkte.

Wo Bad Aibling im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Bad Aibling im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 80-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bad Aibling nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Aibling, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Aibling 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 +65 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Aibling auf Platz 44, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Aibling Grundsteuer B
Kolbermoor 400 % 0 Prozentpunkte 330 %
Neubeuern 400 % 0 Prozentpunkte 310 %
Prien a.Chiemsee 390 % −10 Prozentpunkte 360 %
Bruckmühl 380 % −20 Prozentpunkte 320 %
Feldkirchen-Westerham 380 % −20 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Bad Aibling

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Bad Aibling legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bad Aibling fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Aibling

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Aibling?

In Bad Aibling gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Aibling?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Aibling hoch?

Bad Aibling liegt 65 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Rosenheim von 335 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bad Aibling. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bad Aibling
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.