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Bayern Landkreis Rosenheim Bruckmühl

Hebesätze Bruckmühl

Landkreis Rosenheim · AGS 09187122 · 16.779 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bruckmühl, M

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bruckmühl aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bruckmühl bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bruckmühl im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 107-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bruckmühl im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bruckmühl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bruckmühl 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bruckmühl auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Bruckmühl mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bruckmühl Grundsteuer B
Feldkirchen-Westerham 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Großkarolinenfeld 380 % 0 Prozentpunkte 310 %
Soyen 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Wasserburg a.Inn 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bad Feilnbach 370 % −10 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Bruckmühl konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Bruckmühl beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bruckmühl, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bruckmühl noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bruckmühl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bruckmühl?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bruckmühl?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bruckmühl hoch?

Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %. Bruckmühl liegt damit 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bruckmühl durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bruckmühl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.