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Hebesätze Feldkirchen-Westerham
Feldkirchen-Westerham setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.
Wie Feldkirchen-Westerham bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Feldkirchen-Westerham im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 205-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Feldkirchen-Westerham im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Feldkirchen-Westerham | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rosenheim | 335 % | Berichtsjahr 2024 | +45 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Feldkirchen-Westerham auf Platz 38, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Feldkirchen-Westerham | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bruckmühl | 380 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Großkarolinenfeld | 380 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Soyen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Wasserburg a.Inn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Bad Feilnbach | 370 % | −10 Prozentpunkte | 380 % |
Was die Gewerbesteuer in Feldkirchen-Westerham konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Feldkirchen-Westerham nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Feldkirchen-Westerham noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Feldkirchen-Westerham
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Feldkirchen-Westerham?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Feldkirchen-Westerham?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Feldkirchen-Westerham hoch?
Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %. Feldkirchen-Westerham liegt damit 45 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Feldkirchen-Westerham selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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