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Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis Marienheide

Hebesätze Marienheide

Oberbergischer Kreis · AGS 05374024 · 13.755 Einwohner

Gewerbesteuer
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
699 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Marienheide gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 490 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 699 %. Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 % und damit auf demselben Wert.

Wo Marienheide im Vergleich steht

Der Wert von 490 % ordnet Marienheide im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 25 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 291 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 281-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Marienheide ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marienheide, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marienheide 490 % Berichtsjahr 2024
Median Oberbergischer Kreis 490 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +110 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marienheide auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Marienheide

Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marienheide Grundsteuer B
Radevormwald 490 % 0 Prozentpunkte 490 %
Gummersbach 482 % −8 Prozentpunkte 675 %
Engelskirchen 499 % +9 Prozentpunkte 650 %
Bergneustadt 475 % −15 Prozentpunkte 959 %
Morsbach 505 % +15 Prozentpunkte 605 %

Was der Hebesatz in Marienheide in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 490 % macht daraus 16.378,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Marienheide nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Marienheide noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marienheide

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marienheide?

In Marienheide gilt ein Hebesatz von 490 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 16.378,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marienheide?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 699 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Marienheide hoch?

Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %. Marienheide liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Marienheide per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Marienheide
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.