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Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis Engelskirchen

Hebesätze Engelskirchen

Oberbergischer Kreis · AGS 05374008 · 19.565 Einwohner

Gewerbesteuer
499 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
469 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Engelskirchen beträgt 499 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 650 %. Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wie Engelskirchen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Engelskirchen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 499 % setzen bundesweit 6 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 327 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 219-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Engelskirchen ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Engelskirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Engelskirchen 499 % Berichtsjahr 2024
Median Oberbergischer Kreis 490 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +119 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Engelskirchen auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Engelskirchen liegt

Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Engelskirchen Grundsteuer B
Morsbach 505 % +6 Prozentpunkte 605 %
Marienheide 490 % −9 Prozentpunkte 699 %
Radevormwald 490 % −9 Prozentpunkte 490 %
Nümbrecht 510 % +11 Prozentpunkte 675 %
Lindlar 515 % +16 Prozentpunkte 903 %

Was der Hebesatz in Engelskirchen in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 499 % ergibt das 16.679,08 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.977,57 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Engelskirchen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Engelskirchen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Engelskirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Engelskirchen?

Engelskirchen setzt 499 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 16.679,08 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Engelskirchen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 650 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Engelskirchen hoch?

Im Vergleich zum Median Oberbergischer Kreis von 490 % liegt Engelskirchen 9 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Engelskirchen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Engelskirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.