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Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis Morsbach

Hebesätze Morsbach

Oberbergischer Kreis · AGS 05374028 · 10.194 Einwohner

Gewerbesteuer
505 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
605 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
720 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Morsbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 505 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 605 %. Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Morsbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Morsbach im höchsten Fünftel; der Satz von 505 % kommt insgesamt 4 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 347 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 344-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Morsbach vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Morsbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Morsbach 505 % Berichtsjahr 2024
Median Oberbergischer Kreis 490 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +125 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Morsbach auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Morsbach liegt

Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Morsbach Grundsteuer B
Nümbrecht 510 % +5 Prozentpunkte 675 %
Engelskirchen 499 % −6 Prozentpunkte 650 %
Lindlar 515 % +10 Prozentpunkte 903 %
Marienheide 490 % −15 Prozentpunkte 699 %
Radevormwald 490 % −15 Prozentpunkte 490 %

Wie viel Gewerbesteuer in Morsbach anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 505 % sind das 16.879,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.178,13 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Morsbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Morsbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Morsbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Morsbach?

Der Hebesatz liegt bei 505 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 16.879,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Morsbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 605 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Morsbach hoch?

Gemessen am Median Oberbergischer Kreis von 490 % liegt der Satz von Morsbach 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Morsbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Morsbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.