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Hebesätze Lauenförde
410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lauenförde aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 52 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Lauenförde hoch?
177 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 410 % fest. Damit liegt Lauenförde im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 652 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 470-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Lauenförde nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lauenförde | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Holzminden | 358 % | Berichtsjahr 2024 | +52 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lauenförde auf Platz 29, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Lauenförde liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lauenförde | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bevern | 411 % | +1 Prozentpunkte | 496 % |
| Boffzen | 405 % | −5 Prozentpunkte | 405 % |
| Delligsen | 400 % | −10 Prozentpunkte | 420 % |
| Brevörde | 395 % | −15 Prozentpunkte | 395 % |
| Kirchbrak | 390 % | −20 Prozentpunkte | 390 % |
Ein Rechenbeispiel für Lauenförde
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 410 %, also 13.704,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Lauenförde legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Lauenförde fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Lauenförde
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.998.022 Euro | 901 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 170.563 Euro | 77 Euro |
| Grundsteuer B | 429.160 Euro | 194 Euro |
| Grundsteuer A | 30.134 Euro | 14 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.217 | |
Je Einwohner flossen Lauenförde im Berichtsjahr 2024 901 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lauenförde
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lauenförde?
In Lauenförde gilt ein Hebesatz von 410 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.704,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lauenförde?
Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Lauenförde hoch?
Lauenförde liegt 52 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Holzminden von 358 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Lauenförde legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.