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Hebesätze Bevern
411 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bevern aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 496 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 53 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Bevern hoch?
4 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 411 % fest. Damit liegt Bevern im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 706 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 384-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Bevern im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bevern | 411 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Holzminden | 358 % | Berichtsjahr 2024 | +53 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +31 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bevern auf Platz 30, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Bevern
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bevern | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Lauenförde | 410 % | −1 Prozentpunkte | 405 % |
| Boffzen | 405 % | −6 Prozentpunkte | 405 % |
| Delligsen | 400 % | −11 Prozentpunkte | 420 % |
| Brevörde | 395 % | −16 Prozentpunkte | 395 % |
| Kirchbrak | 390 % | −21 Prozentpunkte | 390 % |
Was die Gewerbesteuer in Bevern konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 411 %, also 13.737,68 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.036,18 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bevern, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bevern noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Bevern tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 710.699 Euro | 191 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 60.522 Euro | 16 Euro |
| Grundsteuer B | 769.457 Euro | 207 Euro |
| Grundsteuer A | 65.090 Euro | 18 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.714 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Bevern im Berichtsjahr 2024 191 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Bevern liegt unter diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bevern
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bevern?
Der Hebesatz liegt bei 411 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.737,68 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bevern?
Bevern setzt die Grundsteuer B auf 496 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bevern hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 358 %. Bevern liegt 53 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Bevern selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.