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Niedersachsen Landkreis Holzminden Kirchbrak

Hebesätze Kirchbrak

Landkreis Holzminden · AGS 03255025 · 956 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Kirchbrak ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 32 Prozentpunkte.

Wie Kirchbrak zum Landesdurchschnitt liegt

Kirchbrak liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 751-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kirchbrak im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchbrak, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchbrak 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 +32 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchbrak auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchbrak Grundsteuer B
Brevörde 395 % +5 Prozentpunkte 395 %
Golmbach 381 % −9 Prozentpunkte 404 %
Holenberg 381 % −9 Prozentpunkte 404 %
Negenborn 381 % −9 Prozentpunkte 404 %
Delligsen, Flecken 400 % +10 Prozentpunkte 420 %

Was die Gewerbesteuer in Kirchbrak konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kirchbrak, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kirchbrak noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchbrak

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchbrak?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchbrak?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchbrak hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Holzminden von 358 % liegt Kirchbrak 32 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Kirchbrak legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Kirchbrak
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.