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Niedersachsen Landkreis Holzminden Boffzen

Hebesätze Boffzen

Landkreis Holzminden · AGS 03255004 · 2.662 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Boffzen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 47 Prozentpunkte.

Wie Boffzen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Boffzen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 405 % setzen bundesweit 55 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 643 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 443-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Boffzen im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Boffzen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Boffzen 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 +47 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Boffzen auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Boffzen liegt

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Boffzen Grundsteuer B
Delligsen, Flecken 400 % −5 Prozentpunkte 420 %
Lauenförde, Flecken 410 % +5 Prozentpunkte 405 %
Bevern, Flecken 411 % +6 Prozentpunkte 496 %
Brevörde 395 % −10 Prozentpunkte 395 %
Kirchbrak 390 % −15 Prozentpunkte 390 %

Gewerbesteuer in Boffzen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 405 % ergibt das 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Boffzen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Boffzen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Boffzen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Boffzen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Boffzen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Boffzen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Holzminden von 358 % liegt der Satz von Boffzen 47 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Boffzen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Boffzen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.