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Niedersachsen Landkreis Holzminden Delligsen, Flecken

Hebesätze Delligsen, Flecken

Landkreis Holzminden · AGS 03255008 · 7.727 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Delligsen, Flecken gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 42 Prozentpunkte.

Wie Delligsen, Flecken zum Landesdurchschnitt liegt

Delligsen, Flecken liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 264-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Delligsen, Flecken im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Delligsen, Flecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Delligsen, Flecken 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 +42 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Delligsen, Flecken auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Delligsen, Flecken liegt

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Delligsen, Flecken Grundsteuer B
Boffzen 405 % +5 Prozentpunkte 405 %
Brevörde 395 % −5 Prozentpunkte 395 %
Kirchbrak 390 % −10 Prozentpunkte 390 %
Lauenförde, Flecken 410 % +10 Prozentpunkte 405 %
Bevern, Flecken 411 % +11 Prozentpunkte 496 %

Gewerbesteuer in Delligsen, Flecken an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Delligsen, Flecken selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Delligsen, Flecken noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Delligsen, Flecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Delligsen, Flecken?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Delligsen, Flecken?

Delligsen, Flecken setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Delligsen, Flecken hoch?

Gemessen am Median Landkreis Holzminden von 358 % liegt der Satz von Delligsen, Flecken 42 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Delligsen, Flecken selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Delligsen, Flecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.