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Hebesätze Boppard
Für Boppard ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 524 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Boppard hoch?
77 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 440 % fest. Damit liegt Boppard im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.230 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 34-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Boppard im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Boppard | 440 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Hunsrück-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Boppard auf Platz 136, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Boppard
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Boppard | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dill | 440 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Lindenschied | 435 % | −5 Prozentpunkte | 465 % |
| Metzenhausen | 415 % | −25 Prozentpunkte | 465 % |
| Gemünden | 410 % | −30 Prozentpunkte | 490 % |
| Kirchberg (Hunsrück) | 410 % | −30 Prozentpunkte | 495 % |
Gewerbesteuer in Boppard an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 440 %, also 14.707,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Boppard selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Boppard noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Boppard
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 19.053.920 Euro | 1.208 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.517.372 Euro | 96 Euro |
| Grundsteuer B | 3.179.641 Euro | 202 Euro |
| Grundsteuer A | 25.433 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 15.771 | |
Je Einwohner flossen Boppard im Berichtsjahr 2024 1.208 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Boppard
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Boppard?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Boppard?
Die Grundsteuer B liegt bei 524 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Boppard hoch?
Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %. Boppard liegt damit 60 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Boppard legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.