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Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Kirchberg (Hunsrück)

Hebesätze Kirchberg (Hunsrück)

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140067 · 4.063 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kirchberg (Hunsrück), Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kirchberg (Hunsrück) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Kirchberg (Hunsrück) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kirchberg (Hunsrück) im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 158-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Kirchberg (Hunsrück) ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchberg (Hunsrück), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchberg (Hunsrück) 410 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchberg (Hunsrück) auf Platz 132, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Kirchberg (Hunsrück) liegt

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchberg (Hunsrück) Grundsteuer B
Gemünden 410 % 0 Prozentpunkte 490 %
Metzenhausen 415 % +5 Prozentpunkte 465 %
Büchenbeuren 402 % −8 Prozentpunkte 470 %
Sohren 402 % −8 Prozentpunkte 478 %
Mühlpfad 400 % −10 Prozentpunkte 455 %

Was der Hebesatz in Kirchberg (Hunsrück) in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kirchberg (Hunsrück) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Kirchberg (Hunsrück) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchberg (Hunsrück)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchberg (Hunsrück)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchberg (Hunsrück)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 495 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchberg (Hunsrück) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Kirchberg (Hunsrück) liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kirchberg (Hunsrück) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kirchberg (Hunsrück)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.