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Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Dill

Hebesätze Dill

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140029 · 207 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Dill beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Was der Wert für Dill bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Dill im höchsten Fünftel; der Satz von 440 % kommt insgesamt 77 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.230 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.890-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Dill im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dill, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dill 440 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dill auf Platz 136, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dill Grundsteuer B
Boppard 440 % 0 Prozentpunkte 524 %
Lindenschied 435 % −5 Prozentpunkte 465 %
Metzenhausen 415 % −25 Prozentpunkte 465 %
Gemünden 410 % −30 Prozentpunkte 490 %
Kirchberg (Hunsrück) 410 % −30 Prozentpunkte 495 %

Gewerbesteuer in Dill an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 440 % sind das 14.707,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Dill nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Dill selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Dill noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dill

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dill?

Dill setzt 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.707,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dill?

Dill setzt die Grundsteuer B auf 470 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Dill hoch?

Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %. Dill liegt damit 60 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Dill. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Dill
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.