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Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Lindenschied

Hebesätze Lindenschied

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140086 · 187 Einwohner

Gewerbesteuer
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Lindenschied ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 435 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.

Wie Lindenschied bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lindenschied im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 435 % setzen bundesweit 36 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.218 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.941-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Lindenschied ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lindenschied, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lindenschied 435 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lindenschied auf Platz 135, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lindenschied Grundsteuer B
Boppard 440 % +5 Prozentpunkte 524 %
Dill 440 % +5 Prozentpunkte 470 %
Metzenhausen 415 % −20 Prozentpunkte 465 %
Gemünden 410 % −25 Prozentpunkte 490 %
Kirchberg (Hunsrück) 410 % −25 Prozentpunkte 495 %

Was der Hebesatz in Lindenschied in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 435 % ergibt das 14.539,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Lindenschied nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Lindenschied noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lindenschied

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lindenschied?

Der Hebesatz liegt bei 435 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.539,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lindenschied?

Lindenschied setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lindenschied hoch?

Gemessen am Median Rhein-Hunsrück-Kreis von 380 % liegt der Satz von Lindenschied 55 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lindenschied durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Lindenschied
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.