Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Gemünden

Hebesätze Gemünden

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140041 · 1.325 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gemünden aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Gemünden bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gemünden im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 524-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gemünden im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gemünden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gemünden 410 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gemünden auf Platz 132, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gemünden Grundsteuer B
Kirchberg (Hunsrück) 410 % 0 Prozentpunkte 495 %
Metzenhausen 415 % +5 Prozentpunkte 465 %
Büchenbeuren 402 % −8 Prozentpunkte 470 %
Sohren 402 % −8 Prozentpunkte 478 %
Mühlpfad 400 % −10 Prozentpunkte 455 %

Was die Gewerbesteuer in Gemünden konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gemünden, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gemünden noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gemünden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gemünden?

In Gemünden gilt ein Hebesatz von 410 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.704,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gemünden?

490 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Gemünden hoch?

Gemessen am Median Rhein-Hunsrück-Kreis von 380 % liegt der Satz von Gemünden 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Gemünden selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gemünden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.