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Hebesätze Zeitlofs
Für Zeitlofs ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Wo Zeitlofs im Vergleich steht
Der Wert von 330 % ordnet Zeitlofs im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.310-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Zeitlofs ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Zeitlofs | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bad Kissingen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zeitlofs auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Gemeinden nahe am Wert von Zeitlofs
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Zeitlofs | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Bocklet | 320 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
| Motten | 320 % | −10 Prozentpunkte | 300 % |
| Ramsthal | 340 % | +10 Prozentpunkte | 340 % |
| Aura a.d.Saale | 350 % | +20 Prozentpunkte | 350 % |
| Elfershausen | 350 % | +20 Prozentpunkte | 340 % |
Was der Hebesatz in Zeitlofs in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Zeitlofs nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Zeitlofs noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Zeitlofs
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.603.263 Euro | 802 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 153.687 Euro | 77 Euro |
| Grundsteuer B | 179.569 Euro | 90 Euro |
| Grundsteuer A | 40.276 Euro | 20 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.000 | |
Je Einwohner flossen Zeitlofs im Berichtsjahr 2024 802 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zeitlofs
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zeitlofs?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zeitlofs?
340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Zeitlofs hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Bad Kissingen von 370 % liegt Zeitlofs 40 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Zeitlofs per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.