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Hebesätze Ramsthal
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ramsthal beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Ramsthal hoch?
545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Ramsthal im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.872-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Ramsthal im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ramsthal | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bad Kissingen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ramsthal auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Ramsthal
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ramsthal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aura a.d.Saale | 350 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
| Elfershausen | 350 % | +10 Prozentpunkte | 340 % |
| Fuchsstadt | 350 % | +10 Prozentpunkte | 340 % |
| Maßbach | 350 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
| Oberleichtersbach | 350 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Ramsthal an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Ramsthal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Ramsthal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Ramsthal
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 179.000 Euro | 161 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 22.867 Euro | 21 Euro |
| Grundsteuer B | 89.781 Euro | 81 Euro |
| Grundsteuer A | 11.551 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.114 | |
Je Einwohner flossen Ramsthal im Berichtsjahr 2024 161 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ramsthal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ramsthal?
Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ramsthal?
Ramsthal setzt die Grundsteuer B auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Ramsthal hoch?
Gemessen am Median Landkreis Bad Kissingen von 370 % liegt der Satz von Ramsthal 30 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ramsthal. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.