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Hebesätze Bad Bocklet
In Bad Bocklet gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Bad Bocklet hoch?
435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Bad Bocklet im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 626-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Bad Bocklet im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bad Bocklet | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bad Kissingen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Bocklet auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Bad Bocklet liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bad Bocklet | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Motten | 320 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Euerdorf | 310 % | −10 Prozentpunkte | 280 % |
| Zeitlofs | 330 % | +10 Prozentpunkte | 340 % |
| Ramsthal | 340 % | +20 Prozentpunkte | 340 % |
| Aura a.d.Saale | 350 % | +30 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Bad Bocklet an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Bad Bocklet selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Bocklet noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Bad Bocklet
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.241.390 Euro | 473 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 286.847 Euro | 61 Euro |
| Grundsteuer B | 619.264 Euro | 131 Euro |
| Grundsteuer A | 25.107 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.734 | |
Je Einwohner flossen Bad Bocklet im Berichtsjahr 2024 473 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Bocklet
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Bocklet?
Bad Bocklet setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Bocklet?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Bad Bocklet hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Bad Kissingen von 370 % liegt Bad Bocklet 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Bad Bocklet durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.