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Bayern Landkreis Bad Kissingen Elfershausen

Hebesätze Elfershausen

Landkreis Bad Kissingen · AGS 09672121 · 2.824 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Elfershausen, M

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Elfershausen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Elfershausen zum Landesdurchschnitt liegt

Elfershausen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.049-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Elfershausen vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Elfershausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Elfershausen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kissingen 370 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Elfershausen auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Elfershausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Elfershausen Grundsteuer B
Aura a.d.Saale 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Fuchsstadt 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Maßbach 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Oberleichtersbach 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Wildflecken 350 % 0 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Elfershausen anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Elfershausen beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Elfershausen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Elfershausen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Elfershausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Elfershausen?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Elfershausen?

Die Grundsteuer B liegt bei 340 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Elfershausen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bad Kissingen von 370 % liegt der Satz von Elfershausen 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Elfershausen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Elfershausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.