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Nordrhein-Westfalen Kreis Höxter Willebadessen

Hebesätze Willebadessen

Kreis Höxter · AGS 05762040 · 8.294 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Willebadessen, Stadt

Gewerbesteuer
422 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
331 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Willebadessen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 422 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Höxter liegt bei 424 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Willebadessen hoch?

5 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 422 % fest. Damit liegt Willebadessen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 93 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 372-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Willebadessen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Willebadessen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Willebadessen 422 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Höxter 424 % Berichtsjahr 2024 −2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +42 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Höxter mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Willebadessen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Willebadessen liegt

Gemeinden im Kreis Höxter mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Willebadessen Grundsteuer B
Brakel 425 % +3 Prozentpunkte 520 %
Beverungen 418 % −4 Prozentpunkte 499 %
Nieheim 417 % −5 Prozentpunkte 501 %
Steinheim 416 % −6 Prozentpunkte 501 %
Marienmünster 415 % −7 Prozentpunkte 493 %

Was die Gewerbesteuer in Willebadessen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 422 %, also 14.105,35 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.403,85 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Willebadessen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Willebadessen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Willebadessen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Willebadessen?

422 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.105,35 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Willebadessen?

Die Grundsteuer B liegt bei 501 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Willebadessen hoch?

Willebadessen liegt 2 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Höxter von 424 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Willebadessen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Willebadessen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.