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Nordrhein-Westfalen Kreis Höxter Marienmünster

Hebesätze Marienmünster

Kreis Höxter · AGS 05762024 · 4.965 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Marienmünster, Stadt

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
493 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
274 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Marienmünster gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 493 %. Der Median Kreis Höxter liegt bei 424 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wie Marienmünster zum Landesdurchschnitt liegt

Marienmünster liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 59 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 415 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 26 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 393-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Marienmünster im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marienmünster, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marienmünster 415 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Höxter 424 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Höxter mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marienmünster auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Marienmünster liegt

Gemeinden im Kreis Höxter mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marienmünster Grundsteuer B
Steinheim 416 % +1 Prozentpunkte 501 %
Nieheim 417 % +2 Prozentpunkte 501 %
Beverungen 418 % +3 Prozentpunkte 499 %
Willebadessen 422 % +7 Prozentpunkte 501 %
Brakel 425 % +10 Prozentpunkte 520 %

Gewerbesteuer in Marienmünster an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 415 % Hebesatz sind 13.871,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Marienmünster selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Marienmünster noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marienmünster

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marienmünster?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 415 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.871,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marienmünster?

Marienmünster setzt die Grundsteuer B auf 493 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Marienmünster hoch?

Der Median Kreis Höxter liegt bei 424 %. Marienmünster liegt damit 9 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Marienmünster durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Marienmünster
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.