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Nordrhein-Westfalen Kreis Höxter Steinheim

Hebesätze Steinheim

Kreis Höxter · AGS 05762032 · 12.649 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Steinheim, Stadt

Gewerbesteuer
416 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
265 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Steinheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 416 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Höxter liegt bei 424 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wo Steinheim im Vergleich steht

Der Wert von 416 % ordnet Steinheim im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 25 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 30 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 301-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Steinheim im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinheim 416 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Höxter 424 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +36 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Höxter mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinheim auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Steinheim

Gemeinden im Kreis Höxter mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinheim Grundsteuer B
Marienmünster 415 % −1 Prozentpunkte 493 %
Nieheim 417 % +1 Prozentpunkte 501 %
Beverungen 418 % +2 Prozentpunkte 499 %
Willebadessen 422 % +6 Prozentpunkte 501 %
Brakel 425 % +9 Prozentpunkte 520 %

Gewerbesteuer in Steinheim an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 416 % macht daraus 13.904,80 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.203,30 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Steinheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Steinheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinheim?

Der Hebesatz liegt bei 416 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.904,80 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 501 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Steinheim hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Höxter von 424 % liegt Steinheim 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Steinheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Steinheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.