Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Nordrhein-Westfalen Kreis Höxter Beverungen

Hebesätze Beverungen

Kreis Höxter · AGS 05762008 · 13.201 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Beverungen, Stadt

Gewerbesteuer
418 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
499 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
299 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Beverungen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 418 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 499 %. Der Median Kreis Höxter liegt bei 424 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Wie Beverungen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Beverungen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 418 % setzen bundesweit 21 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 67 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 291-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Beverungen nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Beverungen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Beverungen 418 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Höxter 424 % Berichtsjahr 2024 −6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Höxter mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Beverungen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Beverungen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Höxter mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Beverungen Grundsteuer B
Nieheim 417 % −1 Prozentpunkte 501 %
Steinheim 416 % −2 Prozentpunkte 501 %
Marienmünster 415 % −3 Prozentpunkte 493 %
Willebadessen 422 % +4 Prozentpunkte 501 %
Brakel 425 % +7 Prozentpunkte 520 %

Ein Rechenbeispiel für Beverungen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 418 % ergibt das 13.971,65 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.270,15 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Beverungen beschliesst

Beverungen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Beverungen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Beverungen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Beverungen?

Beverungen setzt 418 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.971,65 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Beverungen?

Beverungen setzt die Grundsteuer B auf 499 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Beverungen hoch?

Beverungen liegt 6 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Höxter von 424 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Beverungen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Beverungen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.