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Nordrhein-Westfalen Rhein-Erft-Kreis Wesseling

Hebesätze Wesseling

Rhein-Erft-Kreis · AGS 05362040 · 38.000 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wesseling, Stadt

Gewerbesteuer
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
795 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wesseling gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 795 %. Der Median Rhein-Erft-Kreis liegt bei 493 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Wie Wesseling bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wesseling im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 475 % setzen bundesweit 18 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 244 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 111-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wesseling vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wesseling, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wesseling 475 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Erft-Kreis 493 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +95 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wesseling auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Wesseling mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wesseling Grundsteuer B
Pulheim 475 % 0 Prozentpunkte 555 %
Hürth 480 % +5 Prozentpunkte 480 %
Brühl 460 % −15 Prozentpunkte 800 %
Frechen 490 % +15 Prozentpunkte 520 %
Bedburg 495 % +20 Prozentpunkte 850 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wesseling anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 475 % ergibt das 15.876,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.175,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Wesseling beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wesseling und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wesseling ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wesseling

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wesseling?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 475 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.876,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wesseling?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 795 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wesseling hoch?

Gemessen am Median Rhein-Erft-Kreis von 493 % liegt der Satz von Wesseling 18 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wesseling. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wesseling
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.