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Nordrhein-Westfalen Rhein-Erft-Kreis Pulheim

Hebesätze Pulheim

Rhein-Erft-Kreis · AGS 05362036 · 55.259 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Pulheim, Stadt

Gewerbesteuer
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
555 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Pulheim beträgt 475 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 555 %. Der Median Rhein-Erft-Kreis liegt bei 493 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Wie Pulheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Pulheim im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 475 % setzen bundesweit 18 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 244 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 67-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Pulheim vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pulheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pulheim 475 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Erft-Kreis 493 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +95 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pulheim auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Pulheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pulheim Grundsteuer B
Wesseling 475 % 0 Prozentpunkte 795 %
Hürth 480 % +5 Prozentpunkte 480 %
Brühl 460 % −15 Prozentpunkte 800 %
Frechen 490 % +15 Prozentpunkte 520 %
Bedburg 495 % +20 Prozentpunkte 850 %

Wie viel Gewerbesteuer in Pulheim anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 475 % ergibt das 15.876,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.175,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Pulheim beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Pulheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Pulheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pulheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pulheim?

475 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.876,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pulheim?

Pulheim setzt die Grundsteuer B auf 555 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Pulheim hoch?

Pulheim liegt 18 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Rhein-Erft-Kreis von 493 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Pulheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Pulheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.