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Nordrhein-Westfalen Rhein-Erft-Kreis Brühl

Hebesätze Brühl

Rhein-Erft-Kreis · AGS 05362012 · 44.485 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Brühl, Stadt

Gewerbesteuer
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
800 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Brühl setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 460 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 800 %. Der Median Rhein-Erft-Kreis liegt bei 493 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.

Wie Brühl bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Brühl im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 460 % setzen bundesweit 43 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 211 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 90-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Brühl ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brühl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brühl 460 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Erft-Kreis 493 % Berichtsjahr 2024 −33 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brühl auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brühl Grundsteuer B
Pulheim 475 % +15 Prozentpunkte 555 %
Wesseling 475 % +15 Prozentpunkte 795 %
Hürth 480 % +20 Prozentpunkte 480 %
Frechen 490 % +30 Prozentpunkte 520 %
Bedburg 495 % +35 Prozentpunkte 850 %

Was der Hebesatz in Brühl in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 460 % ergibt das 15.375,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Brühl nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Brühl noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brühl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brühl?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 460 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.375,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brühl?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 800 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Brühl hoch?

Gemessen am Median Rhein-Erft-Kreis von 493 % liegt der Satz von Brühl 33 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Brühl durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Brühl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.