Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Nordrhein-Westfalen Rhein-Erft-Kreis Frechen

Hebesätze Frechen

Rhein-Erft-Kreis · AGS 05362024 · 52.525 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Frechen, Stadt

Gewerbesteuer
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frechen beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Rhein-Erft-Kreis liegt bei 493 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Frechen hoch?

26 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 490 % fest. Damit liegt Frechen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 291 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 72-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Frechen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frechen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frechen 490 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Erft-Kreis 493 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +110 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frechen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Frechen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frechen Grundsteuer B
Bedburg 495 % +5 Prozentpunkte 850 %
Bergheim 500 % +10 Prozentpunkte 760 %
Hürth 480 % −10 Prozentpunkte 480 %
Kerpen 500 % +10 Prozentpunkte 739 %
Pulheim 475 % −15 Prozentpunkte 555 %

Was die Gewerbesteuer in Frechen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 490 %, also 16.378,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Frechen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Frechen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Frechen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frechen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frechen?

Der Hebesatz liegt bei 490 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 16.378,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frechen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 520 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Frechen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 493 %. Frechen liegt 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Frechen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Frechen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.