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Sachsen Vogtlandkreis Weischlitz

Hebesätze Weischlitz

Vogtlandkreis · AGS 14523450 · 5.739 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
450 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
230 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Weischlitz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Was der Wert für Weischlitz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Weischlitz im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 134-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Weischlitz im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weischlitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weischlitz 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Weischlitz 400 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weischlitz auf Platz 32, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weischlitz Grundsteuer B
Bad Brambach 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Reichenbach im Vogtland 420 % 0 Prozentpunkte 490 %
Elsterberg 410 % −10 Prozentpunkte 455 %
Bergen 435 % +15 Prozentpunkte 490 %
Theuma 435 % +15 Prozentpunkte 490 %

Was die Gewerbesteuer in Weischlitz konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Weischlitz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Weischlitz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weischlitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weischlitz?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weischlitz?

Weischlitz setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Weischlitz hoch?

Weischlitz liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Vogtlandkreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Weischlitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Weischlitz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.