Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Vogtlandkreis Bad Brambach

Hebesätze Bad Brambach

Vogtlandkreis · AGS 14523030 · 1.713 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
315 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Brambach aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.

Was der Wert für Bad Brambach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bad Brambach im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 345-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bad Brambach nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Brambach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Brambach 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Bad Brambach 420 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Brambach auf Platz 32, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Bad Brambach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Brambach Grundsteuer B
Reichenbach im Vogtland 420 % 0 Prozentpunkte 490 %
Weischlitz 420 % 0 Prozentpunkte 450 %
Elsterberg 410 % −10 Prozentpunkte 455 %
Bergen 435 % +15 Prozentpunkte 490 %
Theuma 435 % +15 Prozentpunkte 490 %

Ein Rechenbeispiel für Bad Brambach

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Bad Brambach beschliesst

Bad Brambach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bad Brambach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Brambach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Brambach?

In Bad Brambach gilt ein Hebesatz von 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Brambach?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Brambach hoch?

Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %. Bad Brambach liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bad Brambach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bad Brambach
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.