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Sachsen Vogtlandkreis Elsterberg

Hebesätze Elsterberg

Vogtlandkreis · AGS 14523100 · 3.762 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Elsterberg, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
455 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
315 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Elsterberg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 410 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 455 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.

Ist der Hebesatz in Elsterberg hoch?

177 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 410 % fest. Damit liegt Elsterberg im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 213-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Elsterberg ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Elsterberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Elsterberg 410 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Elsterberg 410 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Elsterberg auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Elsterberg liegt

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Elsterberg Grundsteuer B
Adorf/Vogtl. 400 % −10 Prozentpunkte 440 %
Bad Brambach 420 % +10 Prozentpunkte 420 %
Bösenbrunn 400 % −10 Prozentpunkte 389 %
Grünbach 400 % −10 Prozentpunkte 390 %
Limbach 400 % −10 Prozentpunkte 420 %

Was der Hebesatz in Elsterberg in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 410 %, also 13.704,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Elsterberg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Elsterberg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Elsterberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Elsterberg?

Elsterberg setzt 410 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Elsterberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 455 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Elsterberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Elsterberg liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Elsterberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Elsterberg
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.