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Sachsen Vogtlandkreis Bergen

Hebesätze Bergen

Vogtlandkreis · AGS 14523050 · 951 Einwohner

Gewerbesteuer
435 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
490 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

435 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bergen aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 435 % aus.

Wo Bergen im Vergleich steht

Der Wert von 435 % ordnet Bergen im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 35 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 397 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 406-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bergen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bergen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bergen 435 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Bergen 435 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bergen auf Platz 35, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Bergen

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bergen Grundsteuer B
Theuma 435 % 0 Prozentpunkte 490 %
Bad Brambach 420 % −15 Prozentpunkte 420 %
Plauen 450 % +15 Prozentpunkte 490 %
Reichenbach im Vogtland 420 % −15 Prozentpunkte 490 %
Weischlitz 420 % −15 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Bergen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 435 % macht daraus 14.539,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bergen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bergen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bergen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bergen?

In Bergen gilt ein Hebesatz von 435 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.539,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bergen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 490 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bergen hoch?

Bergen liegt 35 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Vogtlandkreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bergen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bergen
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.