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Hebesätze Reichenbach im Vogtland
Reichenbach im Vogtland setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.
Wie Reichenbach im Vogtland bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Reichenbach im Vogtland im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 24-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Reichenbach im Vogtland ausweisen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Reichenbach im Vogtland | 420 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Reichenbach im Vogtland | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Vogtlandkreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reichenbach im Vogtland auf Platz 32, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Reichenbach im Vogtland mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Reichenbach im Vogtland | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Brambach | 420 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Weischlitz | 420 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Elsterberg | 410 % | −10 Prozentpunkte | 455 % |
| Bergen | 435 % | +15 Prozentpunkte | 490 % |
| Theuma | 435 % | +15 Prozentpunkte | 490 % |
Was der Hebesatz in Reichenbach im Vogtland in Euro bedeutet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Reichenbach im Vogtland beschliesst
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Reichenbach im Vogtland nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Reichenbach im Vogtland noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reichenbach im Vogtland
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reichenbach im Vogtland?
In Reichenbach im Vogtland gilt ein Hebesatz von 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reichenbach im Vogtland?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Reichenbach im Vogtland hoch?
Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %. Reichenbach im Vogtland liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Reichenbach im Vogtland durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.