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Sachsen Vogtlandkreis Theuma

Hebesätze Theuma

Vogtlandkreis · AGS 14523410 · 1.016 Einwohner

Gewerbesteuer
435 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
490 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Theuma ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 435 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 435 % aus.

Ist der Hebesatz in Theuma hoch?

36 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 435 % fest. Damit liegt Theuma im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 397 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 401-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Theuma ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Theuma, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Theuma 435 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Theuma 435 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Theuma auf Platz 35, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Theuma Grundsteuer B
Bergen 435 % 0 Prozentpunkte 490 %
Bad Brambach 420 % −15 Prozentpunkte 420 %
Plauen 450 % +15 Prozentpunkte 490 %
Reichenbach im Vogtland 420 % −15 Prozentpunkte 490 %
Weischlitz 420 % −15 Prozentpunkte 450 %

Was der Hebesatz in Theuma in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 435 %, also 14.539,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Theuma nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Theuma noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Theuma

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Theuma?

Theuma setzt 435 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.539,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Theuma?

Die Grundsteuer B liegt bei 490 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Theuma hoch?

Theuma liegt 35 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Vogtlandkreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Theuma legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Theuma
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.