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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Waldmohr

Hebesätze Waldmohr

Landkreis Kusel · AGS 07336102 · 5.334 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Waldmohr, Stadt

Gewerbesteuer
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
530 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Waldmohr setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 445 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 530 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 61 Prozentpunkte.

Was der Wert für Waldmohr bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Waldmohr im höchsten Fünftel; der Satz von 445 % kommt insgesamt 23 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.245 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 124-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Waldmohr vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waldmohr, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waldmohr 445 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +61 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +65 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldmohr auf Platz 96, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waldmohr Grundsteuer B
Glanbrücken 440 % −5 Prozentpunkte 655 %
Frohnhofen 436 % −9 Prozentpunkte 521 %
Welchweiler 435 % −10 Prozentpunkte 485 %
Adenbach 458 % +13 Prozentpunkte 600 %
Kappeln 430 % −15 Prozentpunkte 613 %

Wie viel Gewerbesteuer in Waldmohr anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 445 % sind das 14.874,13 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Waldmohr nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Waldmohr und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Waldmohr ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldmohr

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldmohr?

445 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.874,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldmohr?

Die Grundsteuer B liegt bei 530 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Waldmohr hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 384 %. Waldmohr liegt 61 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Waldmohr. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Waldmohr
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.