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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Glanbrücken

Hebesätze Glanbrücken

Landkreis Kusel · AGS 07336030 · 466 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
655 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
485 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Glanbrücken setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 655 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 56 Prozentpunkte.

Was der Wert für Glanbrücken bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Glanbrücken im höchsten Fünftel; der Satz von 440 % kommt insgesamt 77 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.230 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.309-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Glanbrücken nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Glanbrücken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Glanbrücken 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +56 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Glanbrücken auf Platz 95, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Glanbrücken

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Glanbrücken Grundsteuer B
Frohnhofen 436 % −4 Prozentpunkte 521 %
Waldmohr 445 % +5 Prozentpunkte 530 %
Welchweiler 435 % −5 Prozentpunkte 485 %
Kappeln 430 % −10 Prozentpunkte 613 %
Adenbach 458 % +18 Prozentpunkte 600 %

Ein Rechenbeispiel für Glanbrücken

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 440 % sind das 14.707,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Glanbrücken legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Glanbrücken fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Glanbrücken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Glanbrücken?

440 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.707,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Glanbrücken?

Die Grundsteuer B liegt bei 655 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Glanbrücken hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kusel von 384 % liegt Glanbrücken 56 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Glanbrücken legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Glanbrücken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.