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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Kappeln

Hebesätze Kappeln

Landkreis Kusel · AGS 07336049 · 194 Einwohner

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
613 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kappeln gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 613 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 46 Prozentpunkte.

Was der Wert für Kappeln bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kappeln im höchsten Fünftel; der Satz von 430 % kommt insgesamt 91 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.195 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.926-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Kappeln im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kappeln, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kappeln 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +46 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kappeln auf Platz 92, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kappeln Grundsteuer B
Welchweiler 435 % +5 Prozentpunkte 485 %
Frohnhofen 436 % +6 Prozentpunkte 521 %
Rutsweiler an der Lauter 421 % −9 Prozentpunkte 615 %
Glanbrücken 440 % +10 Prozentpunkte 655 %
Grumbach 415 % −15 Prozentpunkte 600 %

Gewerbesteuer in Kappeln an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 430 % sind das 14.372,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Kappeln selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kappeln noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kappeln

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kappeln?

Kappeln setzt 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.372,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kappeln?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 613 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kappeln hoch?

Kappeln liegt 46 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Kappeln legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kappeln
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.