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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Adenbach

Hebesätze Adenbach

Landkreis Kusel · AGS 07336001 · 146 Einwohner

Gewerbesteuer
458 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
452 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

458 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Adenbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 74 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Adenbach hoch?

2 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 458 % fest. Damit liegt Adenbach im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.271 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.051-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Adenbach im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Adenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Adenbach 458 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +74 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +78 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Adenbach auf Platz 97, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Adenbach Grundsteuer B
Waldmohr 445 % −13 Prozentpunkte 530 %
Glanbrücken 440 % −18 Prozentpunkte 655 %
Etschberg 480 % +22 Prozentpunkte 650 %
Frohnhofen 436 % −22 Prozentpunkte 521 %
Welchweiler 435 % −23 Prozentpunkte 485 %

Gewerbesteuer in Adenbach an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 458 %, also 15.308,65 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.607,15 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Adenbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Adenbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Adenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Adenbach?

In Adenbach gilt ein Hebesatz von 458 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.308,65 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Adenbach?

600 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Adenbach hoch?

Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %. Adenbach liegt damit 74 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Adenbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Adenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.