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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Frohnhofen

Hebesätze Frohnhofen

Landkreis Kusel · AGS 07336027 · 500 Einwohner

Gewerbesteuer
436 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
521 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
401 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Frohnhofen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 436 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 521 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 52 Prozentpunkte.

Wie Frohnhofen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Frohnhofen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 436 % setzen bundesweit 1 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.229 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.249-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Frohnhofen nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frohnhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frohnhofen 436 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +52 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +56 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frohnhofen auf Platz 94, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frohnhofen Grundsteuer B
Welchweiler 435 % −1 Prozentpunkte 485 %
Glanbrücken 440 % +4 Prozentpunkte 655 %
Kappeln 430 % −6 Prozentpunkte 613 %
Waldmohr 445 % +9 Prozentpunkte 530 %
Rutsweiler an der Lauter 421 % −15 Prozentpunkte 615 %

Ein Rechenbeispiel für Frohnhofen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 436 % ergibt das 14.573,30 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.871,80 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Frohnhofen nachzulesen ist

Frohnhofen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Frohnhofen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frohnhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frohnhofen?

In Frohnhofen gilt ein Hebesatz von 436 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.573,30 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frohnhofen?

Frohnhofen setzt die Grundsteuer B auf 521 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Frohnhofen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 384 %. Frohnhofen liegt 52 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Frohnhofen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Frohnhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.