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Bayern Landkreis Altötting Unterneukirchen

Hebesätze Unterneukirchen

Landkreis Altötting · AGS 09171135 · 3.407 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Unterneukirchen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Unterneukirchen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Unterneukirchen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 880-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Unterneukirchen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Unterneukirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Unterneukirchen 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altötting 330 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Altötting mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Unterneukirchen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Altötting mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Unterneukirchen Grundsteuer B
Emmerting 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Kastl 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Kirchweidach 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Mehring 320 % 0 Prozentpunkte 295 %
Tyrlaching 325 % +5 Prozentpunkte 325 %

Was die Gewerbesteuer in Unterneukirchen konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Unterneukirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Unterneukirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Unterneukirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Unterneukirchen?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Unterneukirchen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Unterneukirchen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 330 %. Unterneukirchen liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Unterneukirchen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Unterneukirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.