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Bayern Landkreis Altötting Mehring

Hebesätze Mehring

Landkreis Altötting · AGS 09171124 · 2.425 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mehring beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 295 %. Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Mehring bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mehring im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.171-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Mehring im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mehring, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mehring 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altötting 330 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Altötting mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mehring auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Mehring

Gemeinden im Landkreis Altötting mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mehring Grundsteuer B
Emmerting 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Kastl 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Kirchweidach 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Unterneukirchen 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Tyrlaching 325 % +5 Prozentpunkte 325 %

Gewerbesteuer in Mehring an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Mehring selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Mehring noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mehring

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mehring?

In Mehring gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mehring?

295 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Mehring hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 330 %. Mehring liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mehring. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Mehring
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.