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Bayern Landkreis Altötting Tyrlaching

Hebesätze Tyrlaching

Landkreis Altötting · AGS 09171134 · 1.088 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

325 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Tyrlaching aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Tyrlaching bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Tyrlaching im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 325 % setzen bundesweit 63 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.876-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Tyrlaching im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tyrlaching, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tyrlaching 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altötting 330 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Altötting mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tyrlaching auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Tyrlaching mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altötting mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tyrlaching Grundsteuer B
Burgkirchen a.d.Alz 330 % +5 Prozentpunkte 480 %
Emmerting 320 % −5 Prozentpunkte 310 %
Erlbach 330 % +5 Prozentpunkte 350 %
Feichten a.d.Alz 330 % +5 Prozentpunkte 300 %
Garching a.d.Alz 330 % +5 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Tyrlaching konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 325 % ergibt das 10.863,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Tyrlaching beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Tyrlaching, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Tyrlaching noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tyrlaching

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tyrlaching?

In Tyrlaching gilt ein Hebesatz von 325 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.863,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tyrlaching?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Tyrlaching hoch?

Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 %. Tyrlaching liegt damit 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Tyrlaching selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Tyrlaching
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.