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Bayern Landkreis Altötting Kirchweidach

Hebesätze Kirchweidach

Landkreis Altötting · AGS 09171122 · 2.762 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kirchweidach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Kirchweidach im Vergleich steht

Der Wert von 320 % ordnet Kirchweidach im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.069-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Kirchweidach ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchweidach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchweidach 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altötting 330 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Altötting mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchweidach auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Altötting mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchweidach Grundsteuer B
Emmerting 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Kastl 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Mehring 320 % 0 Prozentpunkte 295 %
Unterneukirchen 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Tyrlaching 325 % +5 Prozentpunkte 325 %

Was der Hebesatz in Kirchweidach in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Kirchweidach nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kirchweidach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Kirchweidach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchweidach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchweidach?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchweidach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchweidach hoch?

Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 %. Kirchweidach liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kirchweidach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kirchweidach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.