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Sachsen Vogtlandkreis Plauen

Hebesätze Plauen

Vogtlandkreis · AGS 14523320 · 64.242 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Plauen, Hochschulstadt

Gewerbesteuer
450 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
490 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
260 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Plauen beträgt 450 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 450 % aus.

Wie Plauen zum Landesdurchschnitt liegt

Plauen liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 404 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 5-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Plauen vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Plauen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Plauen 450 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Plauen 450 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Plauen auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Plauen

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Plauen Grundsteuer B
Bergen 435 % −15 Prozentpunkte 490 %
Theuma 435 % −15 Prozentpunkte 490 %
Bad Brambach 420 % −30 Prozentpunkte 420 %
Reichenbach im Vogtland 420 % −30 Prozentpunkte 490 %
Weischlitz 420 % −30 Prozentpunkte 450 %

Wie viel Gewerbesteuer in Plauen anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Plauen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Plauen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Plauen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Plauen?

In Plauen gilt ein Hebesatz von 450 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Plauen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 490 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Plauen hoch?

Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %. Plauen liegt damit 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Plauen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Plauen
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.