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Hebesätze Satteldorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Satteldorf beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.
Wo Satteldorf im Vergleich steht
Der Wert von 360 % ordnet Satteldorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 465-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Satteldorf im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Satteldorf | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Schwäbisch Hall | 353 % | Berichtsjahr 2024 | +7 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Satteldorf auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Satteldorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Satteldorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bühlerzell | 360 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Kirchberg an der Jagst | 360 % | 0 Prozentpunkte | 520 % |
| Gerabronn | 365 % | +5 Prozentpunkte | 420 % |
| Schrozberg | 355 % | −5 Prozentpunkte | 400 % |
| Bühlertann | 350 % | −10 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Satteldorf an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Satteldorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Satteldorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Satteldorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Satteldorf?
In Satteldorf gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Satteldorf?
Satteldorf setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Satteldorf hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Schwäbisch Hall von 353 % liegt Satteldorf 7 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Satteldorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.