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Baden-Württemberg Landkreis Schwäbisch Hall Bühlerzell

Hebesätze Bühlerzell

Landkreis Schwäbisch Hall · AGS 08127013 · 2.101 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bühlerzell beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Bühlerzell hoch?

514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Bühlerzell im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 912-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bühlerzell vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bühlerzell, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bühlerzell 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwäbisch Hall 353 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bühlerzell auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bühlerzell Grundsteuer B
Kirchberg an der Jagst 360 % 0 Prozentpunkte 520 %
Satteldorf 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Gerabronn 365 % +5 Prozentpunkte 420 %
Schrozberg 355 % −5 Prozentpunkte 400 %
Bühlertann 350 % −10 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bühlerzell anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bühlerzell und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bühlerzell ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bühlerzell

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bühlerzell?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bühlerzell?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bühlerzell hoch?

Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %. Bühlerzell liegt damit 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bühlerzell durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bühlerzell
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.