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Baden-Württemberg Landkreis Schwäbisch Hall Bühlertann

Hebesätze Bühlertann

Landkreis Schwäbisch Hall · AGS 08127012 · 3.076 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bühlertann aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bühlertann bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bühlertann im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 759-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bühlertann nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bühlertann, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bühlertann 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwäbisch Hall 353 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bühlertann auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bühlertann Grundsteuer B
Fichtenberg 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Frankenhardt 350 % 0 Prozentpunkte 410 %
Gaildorf 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Ilshofen 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Kreßberg 350 % 0 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Bühlertann

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Bühlertann legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bühlertann fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bühlertann

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bühlertann?

Bühlertann setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bühlertann?

Bühlertann setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bühlertann hoch?

Bühlertann liegt 3 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Schwäbisch Hall von 353 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bühlertann legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bühlertann
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.